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Kompetenzen

Unsere Mandanten sind vor allem Investoren (Bauherren), mittelständische Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Haftpflichtversicherer. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des Bau- und Architektenrechts, des Gewerblichen Mietrechts und des Immobilienrechts, dazu zählt insbesonderedie Beratung im Rahmen der Projektentwicklung

  • die Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen, Architekten- und Ingenieursverträgen, Grundstückskaufverträgen etc.
  • die weitere baubegleitende Rechtsberatung (Abwehr bzw. Durchsetzung von Nachträgen, Beratung bei Mängelproblematiken, Forderungsabsicherung etc.)
  • die Verhandlung von Mietverträgen mit Nutzern
  • die - erforderlichenfalls gerichtliche - Abwehr bzw. Durchsetzung von Werklohn- bzw. Honorarforderungen und Mängelansprüchen